Antrag der CDU um Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung.

Antrag der CDU um Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung.
30.03.2023

Prüfantrag der CDU-Fraktion zur Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung vom Januar 2021 zum Verkehrslärm.

Prüfantrag der CDU-Fraktion zur Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung vom Januar 2021 zum Verkehrslärm an der Ludwigshafener Straße, Hauptstraße und Speyerer Straße. 
Die CDU-Fraktion hat in der Ortsgemeinderatssitzung vom 27. März 2023 eine Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung vom Januar 2021 zum Verkehrslärm an der Ludwigshafener Straße, Hauptstraße und Speyerer Straße beantragt, weil das Verkehrsaufkommen seit 2015, das der Untersuchung von 2021 zugrunde liegt, bis zum Jahr 2022 deutlich angestiegen ist. So wurde 2022 an der Speyerer Straße eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 50% festgestellt, der LKW-Anteil hat sich dabei verdoppelt.

Einerseits wurde bereits mit Tempo-30 eine Maßnahme zur Lärmreduzierung umgesetzt, die laut Literatur den Lärmpegel um ca. 2.5 dB(A) senkt. Das erhöhte Verkehrsaufkommen führt zu einer Erhöhung der Lärmbelastung, die die vorgenannte Absenkung durch Tempo-30 mehr als kompensiert.

Das lässt sich mit Hilfe im Internet verfügbarer Lärmberechnungstool gemäß RLS-90 exemplarisch an der Speyerer Straße 45-49 bzw. 64-66 zeigen: Tempo-30 reduziert dort den Pegel um –2.6 dB(A), die Verdoppelung des LKW-Anteils erhöht den Pegel um 1.5 dB(A) und die Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 50% erhöht den Pegel um weitere 1.7 dB(A). In Summe eine leichte Erhöhung von 0.6 dB(A).

Da diese Pegelwerte sehr abstrakt sind, möchte ich sie anhand der Grenzwertüberschreitungen veranschaulichen: Die abschnittweise Anordnung von Tempo-30 im Jahr 2021 erfolgte aufgrund von 30% Grenzwertüberschreitungen am Tag und 50% Grenzwertüberschreitungen bei Nacht. Nach der Anordnung von Tempo-30 ergeben sich  Grenzwertüberschreitungen von ca. 3% am Tag und 18% bei Nacht. Die o.g. prognostizierte Erhöhung der Pegel aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens führt wieder zu dem Niveau an Grenzwertüberschreitungen, das wir vor der Tempo-30 Anordnung hatten und das Maßnahmen begründet hat.